Notar

Unter den gesetzlich vorgeschriebenen Auf-
gaben sind Schwerpunkte des Notars im

Immobilienrecht
Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Schenkungen und sonstige Überlassungs-
verträge,

Gesellschaftsrecht
Gründung und Veränderungen in Kapital-
und Personengesellschaften, Fusionen,
Anteilsübertragungen pp.,

Erbrecht
Testamente, Erbverträge, Erbscheinsan-
träge,

Familienrecht
Eheverträge, Güterstandsvereinba-
rungen in allen Ausgestaltungen, z.B.
modifizierter Zugewinnausgleich

Der Notar sieht es als seine Aufgabe,
nicht nur Beurkundungen und Beglau-
bigungen vorzunehmen, sondern in
allen Gebieten des Notariats zu bera-
ten und zu betreuen.

Die geschulten Notarfachangestellten
unterstützen den Notar in der zuver-
lässigen und zeitnahen Abwicklung.

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